Absinth

pd/hps foodaktuell

16.02.2017

Neuer GUB-Anlauf

Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) veröffentlichte zum zweiten Mal das Gesuch von Absinth du Val-de-Travers als geschützte geografische Angabe (GGA).

2014 fuhren die Absinth-Produzenten im Neuenburger Val-de-Travers am Bundesverwaltungsgericht eine Niederlage ein. Das Gericht hatte entschieden, die Bezeichnungen «Absinth», «Fée verte» und «La Bleue» nicht als geschützte Herkunftsbezeichnungen zu anerkennen. Es gab insgesamt elf Rekursen Recht, die aus der Schweiz, Frankreich und Deutschland eingereicht worden waren. Laut dem Urteil bezeichnet der Name «Absinth» ein vom Herkunftsort unabhängiges Produkt. Darauf zog die Produzentenvereinigung das Urteil nicht ans Bundesgericht weiter, kündigte jedoch an, ein neues Dossier einzureichen.
Nun hat das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) am Donnerstag ein Gesuch für die Eintragung von «Absinthe du Val-de-Travers» als geschützte geografische Angabe (GGA) im Schweizer Handelsamtsblatt publiziert. Damit könne dieses traditionelle Produkt vor Nachahmungen geschützt werden.

Absinthe du Val-de-Travers ist eine Spirituose aus Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs, Wasser und einer Pflanzenmischung. Sie ist klar und kann farblos sein oder eine grüne oder gelbe Färbung aufweisen. Wer als erster Absinthe du Val-de-Travers gebrannt hat, lässt sich heute nicht mehr mit Sicherheit zurückverfolgen, doch sind sich historische Schriften und Überlieferungen von Zeitzeugen einig, dass die Spirituose aus Couvet im Val-de-Travers stammt und Ende des 18. Jahrhunderts entstand. Auch das Absinth-Verbot, das während 95 Jahren vorherrschte (1910–2005), vermochte die enge Bindung zwischen den Einwohnerinnen und Einwohner des Val-de-Travers und ihrem Vorzeigeprodukt nicht auszulöschen. Ganz im Gegenteil sollen die Bekanntheit und der Ruf von Absinth und dem Val-de-Travers in dieser Zeit noch stärker geworden sein.

Definitionen: GUB (Geschützte Ursprungsbezeichnung): Gütesiegel der Schweizerischen Vereinigung AOP-IGP für Produkte, die mit lokalen Rohstoffen in ihrem Ursprungsgebiet hergestellt werden. Entspricht AOP (Appellation d'origine protégée), früher AOC (Appellation d'origine contrôlée). GGA: EU-Gütezeichen für geschützte geografische Angabe.

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